1. Geltungsbereich
    • Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen der Heres Aufzug GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer, Herrn Augenstein und Herrn Noel, Am Wammesknopf 39, 70439 Stuttgart, Telefon,0711/31518658, Mail kontakt@heres-aufzug.de (im Folgenden kurz Heres Aufzug GmbH) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).
    • Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer
      selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.
    • Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in
      Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
    • Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden, der Unternehmer ist, werden nicht anerkannt.
    • Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Widerrufsrecht für Verbraucher
    Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert. Unternehmerkunden wird kein freiwilliges Widerrufsrecht gewährt.
  3. Allgemeine Reparatur- und Montagebedingungen
    • Geltungsbereich/ Verweis
      Es gelten die Regelungen unter 1. dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.
    • Kosten
      • Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.
      • Verbindliche Kostenvoranschläge werden durch die Heres Aufzug GmbH nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.
      • Ein vom Kunden gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.
      • Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren.
      • Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.
      • Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.
    • Kündigung
      Dem Kunden steht ein jederzeitiges Kündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin ausgeführten Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, sowie den entgangenen Gewinn zu bezahlen, wenn und soweit die Kündigung nicht auf Umständen beruht, die die Heres Aufzug GmbH zu vertreten hat. Nach der Kündigung legt die Heres Aufzug GmbH Rechnung, erstellt hierfür insbesondere auch eine nachvollziehbare Kostenaufstellung und sendet diese dem Kunden zum Ausgleich mit einer darin benannten Zahlungsfrist zu.
    • Zahlungen
      Zahlungen sind nach Abnahme und Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen und ohne Abzug fällig. Die Heres Aufzug GmbH kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen und abweichende Zahlungspläne festlegen.
    • Mitwirkungspflichten
      • Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.
      • Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich des erforderlichen Anschlusses auf seine Kosten bereitzustellen.
      • Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist Heres Aufzug GmbH nach Setzung einer angemessenen Frist, berechtigt, aber nicht verpflichtet, an Stelle und auf Kosten des Kunden die Handlungen vorzunehmen.
      • Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
    • Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage
      • Die Angaben von Heres Aufzug GmbH über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart.
      • In Fällen nicht voraussehbarer und von der Heres Aufzug GmbH nicht zu vertretener betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen um diese Zeiten zzgl. angemessener Zeiträume für die Wiederaufnahme der Arbeiten.
    • Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden
      • Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
      • Die Abnahme durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) muss gemäß § 15 BetrSichV bei prüfpflichtigen Änderungen erfolgen. Die Heres Aufzug GmbH informiert den Kunden im Voraus über die Erforderlichkeit der Prüfung. Der Kunde ist als Betreiber verpflichtet die Änderung durch eine ZÜS abnehmen zu lassen.
      • Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen. Nimmt der Kunde die Anlage nach einer prüfpflichtigen Änderung (PnÄ) ohne die nötige Abnahme durch eine ZÜS in Betrieb, schließt die Heres Aufzug GmbH jede Haftung durch Schäden, die sich durch den Betrieb ohne PnÄ ergeben, aus.
  1. Gewährleistung
    Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage Heres Aufzug GmbH unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Heres Aufzug GmbH Instandsetzungs- oder Montagearbeiten selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von Heres Aufzug GmbH für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.
  2. Schlussbestimmungen
    • Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
      Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Kunden unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/
      In diesem Zusammenhang sind wir gesetzlich verpflichtet, auf unsere E-Mail-Adresse hinzuweisen. Diese lautet: kontakt@heres-aufzug.de
      Die Heres Aufzug GmbH ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
    • Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der Heres Aufzug GmbH und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.
      KONTAKT:
      Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
      Straßburger Straße 8
      7694 Kehl am Rhein
      mail@verbraucher-schlichter.de
      Telefon: 07851 / 795 79 40
      Fax: 07851 / 795 79 41
    • Die Heres Aufzug GmbH hat sich keinem Verhaltenskodex unterworfen.
    • Gegenüber Unternehmern wird als Gerichtsstand der Sitz von Heres Aufzug GmbH vereinbart.
    • Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahlvereinbarung führt gemäß Art. 6 Abs. 2 der Verordnung Nr. 593/2008
      („Rom-I“) nicht dazu, dass einem Verbraucher der Schutz entzogen wird, den ihm das zwingende Verbraucherrechts des Staates gewährt, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern die Heres Aufzug GmbH ihre berufliche oder gewerbliche Tätigkeit in diesem Staat ausübt, oder eine solche Tätigkeit auf irgend einer Weise auf diesen Staat oder auf mehrere Staaten, einschließlich dieses Staates, ausrichtet und der Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt